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Sie möchten Strauchgut/Gartenabfälle verbrennen?

"Hinweis: Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist nur in Ausnahmefällen gestattet, wenn die Abfälle, die verbrannt werden auch auf dem Grundstück angefallen sind und hierdurch keine Gefahren für die Umgebung zu erwarten sind.

Die Abbrandstelle darf nicht unbeobachtet bleiben. Es dürfen keine gefährlichen Stoffe verbrannt werden.

Diese Mitteilung hat keine rechtliche Relevanz. Mögliche Einsätze des Rettungsdienstes, der Polizei und der Feuerwehr werden durch diese Mitteilung nicht verhindert. 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Sarau (Ordnungsamt) 04551/9908-40."

 

Der ausgefüllte Vordruck ist vor dem Verbrennen dem Amt Trave Land zuzusenden.

Feuerwehr, wie geht das?